Es werden Samen natürlicher Wiesen unterschiedlicher Ausprägung mit Mähdreschern zwischen Juni und Oktober auf verschiedenen artenreichen Spenderflächen in der gleichen Herkunftsregion
gedroschen.
Das Druschgut mit den Wiesensamen wird separat getrocknet und gelagert. Durch zahlreiche Erntedurchgänge werden möglichst viele vorkommende Arten eines Vegetationstyps erfasst und beerntet.
Je mehr Erntedurchgänge für eine Begrünungsfläche vom selben Wiesentypus eingesetzt werden, desto höher ist die Artenvielfalt.
Wenn Sie bestimmte Wiesenzusammensetzungen suchen, bieten wir Ihnen die Ernte passender Spenderflächen dazu an.
Der Verbund aus Landwirten, Mähdrescherfahrern und lokalen Partnern arbeitet gut zusammen. Jedes Jahr werden mindestens 50-60 Druschvorgänge ausgeführt.
Dabei ernten wir die Wildblumensamen artenreicher Grünlandflächen zu verschiedenen Zeitpunkten von Juni bis Oktober.
Es handelt sich dabei um Wiesensamen für:
Angebaute Mischung | (Def. Nach EMiV) Eine Saatgutmischung, deren einzelne Arten am Entnahmeort geerntet, in dem Produktionsraum, in dem das dem Entnahmeort zugeordnete Ursprungsgebiet liegt, nach Arten getrennt vermehrt und in einer Zusammensetzung, die für die Art des Lebensraumes am Entnahmeort typisch ist oder die einer naturnahen Pflanzengesellschaft, wie sie unter den Bedingungen am Zielort entstehen würde, entspricht, gemischt worden ist. |
Autochthon | [altgriechisch] an Ort und Stelle entstanden |
Autochthones Saatgut/ Gebietseigenes Saatgut/ Regiosaatgut | Als autochthon oder gebietseigen werden einheimische Pflanzen in einem bestimmten Naturraum definiert, die sich über einen langen Zeitraum in vielfacher Generationenfolge vermehrt haben und züchterisch nicht verändert wurden. Eine genetische Differenzierung und eine lokale Anpassung sind die Folge dieses natürlichen Entwicklungsprozesses. Der Einsatz von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut dient dem Erhalt und dem Schutz der biologischen Vielfalt und des natürlichen Artenspektrums einer Region (Wikipedia). Dazu hat man in Deutschland 22 Ursprungsgebiete definiert (siehe dort). |
Bundessortenamt | Regelt gesetzlich den Sortenschutz und die Sortenzulassung und deren Umsetzung. Rahmen zur Unterstützung der Pflanzenzüchtung bei der Entwicklung neuer Sorten und deren Einführung in die landwirtschaftliche und gartenbauliche Praxis. Überwacht die Saagutmengen, die in Verkehr gebracht werden, bei gebietseigenem Saatgut die der Arten, die unter das Saatgutverkehrsgesetz fallen. Siehe dort. Es setzt die Höchstmengen fest. |
Direkt geerntete Mischung | (Def. Nach EMiV) Eine Saatgutmischung, die so, wie am Entnahmeort geerntet, gereinigt oder ungereinigt, in den Verkehr gebracht wird. |
Gebietseigenes Saatgut | Saatgut wildlebender, einheimischer Pflanzenarten (s. Bundesnaturschutzgesetz §7 (2) Nr. 2, 3) bestimmter regionaler Herkunft mit Bezug zum Ausbringungsstandort. Die regionale Herkunft definiert sich über das Ursprungsgebiet. |
Einheimische Pflanzen | „Einheimisch“ sind alle Wildpflanzenarten, die vor der Entdeckung Amerikas (1492) in Deutschland vorkamen (Buttler et al. 2018). |
Erhaltungsmischungsverordnung | (kurz: ErMiV) Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungsmischungen (Erhaltungsmischungsverordnung) mit Ausfertigungsdatum vom 06.12.2011, zuletzt geändert 28.9.2021. Sie regelt das Inverkehrbringen von Arten, die in der Natur als Wildformen vorkommen, welche gleichzeitig züchterisch gehandelt werden. Dies sind neben 13 Gräserarten, 6 Leguminosenarten („Kleearten“) (siehe unter Saatgutverkehrsgesetz). Die Verordnung gilt nicht für Mulch, Grünschnitt, Mahdgut und diasporenhaltigen Boden. |
Erhaltungsmischung |
(Definition nach der Erhaltungsmischungsverordnung, ErMiV) 1. Direkt geerntete Mischung (worunter auch der Wiesendrusch fällt) 2. Angebaute Mischung |
Wiesenkräuter | Als krautige Pflanzen werden ein-, zwei- oder mehrjährige (ausdauernde) Pflanzen bezeichnet, deren Sprossachsen nicht verholzen. Dazu zählen u. a. Gräser und grasartige Pflanzen, Kräuter und Stauden. Halb- und Zwergsträucher, wie Hauhechel (Ononis repens), Sonnenröschen (Helianthemum nummularium), Besenheide (Calluna vulgaris), Heidelbeere (Vaccinium myrtillus) oder Arznei-Thymian (Thymus pulegioides), sollten trotz Verholzung im Zusammenhang mit § 40 BNatSchG wie krautige Pflanzen behandelt werden. |
Leguminosen | In Wiesen sind dies alle Kleearten und die Esparsette. Die meisten Leguminosen gehen in ihren Wurzelknöllchen eine Symbiose mit stickstoffixierenden Bakterien ein. Sie machen sich dadurch unabhängig vom Nitratgehalt des Bodens und sind in stickstoffarmen Böden erfolgreich. Daher werden vielen Kleearten und die Esparsette schon lange gezüchtet, bevor künstliche Dünger entwickelt wurden, um den Boden fruchtbarer zu machen. Siehe auch bei Wiesenarten des Saatgutverkehrsgesetz. |
Produktionsraum | (Definition nach ErMiV) Das einem Ursprungsgebiet oder mehreren Ursprungsgebieten zugeordnete Gebiet, in dem sich die Vermehrungsflächen einer angebauten Mischung befinden, deren Entnahmeort in einem der diesem Produktionsraum zugeordneten Ursprungsgebiete liegt. Diese Abgrenzung ist somit nur für die Wildpflanzenproduktion im Feldanbau von Bedeutung, nicht aber für das Ausbringen, hier ist das Ursprungsgebiet ausschlaggebend. |
Regel-Saatgut-Mischung (RSM) und RSM Regio |
So werden in der Garten- und Landschaftsgestaltung vorgegebene Zucht-Saatgutmischungen bezeichnet. Je nach beabsichtigtem Einsatz gibt es ein Mischungsverhältnis verschiedener weniger Zuchtgräser und gar keinen oder ganz wenigen Zuchtkräutern Als das Saatgutverkehrsgesetz 2011 für einige Wildpflanzen (um die 13 Gräser und ein paar Leguminosen) die Erhaltungsmischungsverordnung erforderlich machte, hat die FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.) für jedes Ursprungsgebiet 4 Basismischungen entwickelt und diese RSM Regio genannt. Allerdings sind diese für die meisten Standorte sehr artenarm und leguminosenlastig und werden dem Standort in seinem Potential nicht ausreichend gerecht. |
Saatgutverkehrsgesetz | Das Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) regelt das „in Verkehr bringen“ von Saatgut und Vermehrungsmaterial und reglementiert damit die Möglichkeiten der Landwirtschaft und des Gartenbaus. Zuständig ist das Bundessortenamt. Umgesetzt wird das Gesetz unter anderem in der Saatgutverordnung [Wikipedia] |
Arten im Wiesendrusch, die unter das Saatgutverkehrsgesetz fallen |
Folgende Wildpflanzen fallen unter das Saatgutverkehrsgesetz, da es sie auch züchterisch verändert gibt:
Gräser Agrostis canina (Hundsstraußgras), Agrostis capillaris (Rotes Straußgras), Alopecurus pratensis (Wiesenfuchsschwanz), Arrhenatherum elatius (Glatthafer), Dactylis glomerata (Knaulgras),Festuca arundinacea (Rohrschwingel), Festuca ovina (Schafschwingel), Festuca pratensis (Wiesenschwingel), Festuca rubra (Rotschwingel), Lolium perenne (Deutsches Weidelgras), Phleum pratense (Wiesenlieschgras), Poa pratensis (Wiesenrispe), Trisetum flavescens (Goldhafer) Leguminosen
Lotus
corniculatus (Hornklee, Medicago lupulina (Hopfenklee, Onobrychis viciifolia (Esparsette), Trifolium pratense (Rotklee), Trifolium repens (Weißklee), Vicia sativa
(Saatwicke) Sonstige Daucus carota Wilde Möhre) |
Saatgutverkehrsgesetz für Gräser | Agrostis canina (Hundsstraußgras), Agrostis capillaris (Rotes Straußgras), Alopecurus pratensis (Wiesenfuchsschwanz), Arrhenatherum elatius (Glatthafer), Dactylis glomerata (Knaulgras), Festuca arundinacea (Rohrschwingel), Festuca ovina (Schafschwingel), Festuca pratensis (Wiesenschwingel), Festuca rubra (Rotschwingel), Lolium perenne (Deutsches Weidelgras), Phleum pratense (Wiesenlieschgras), Poa pratensis (Wiesenrispe), Trisetum flavescens (Goldhafer) |
Saatgutverkehrsgesetz für Leguminosen | Lotus corniculatus (Hornklee), Medicago lupulina (Hopfenklee), Onobrychis viciifolia (Esparsette), Trifolium pratense (Rotklee), Trifolium repens (Weißklee), Vicia sativa (Saatwicke). |
Schnellbegrüner/ Ammensaat | Saatgut kurzlebiger Pflanzen, welches zur besseren Etablierung des Zielsaatguts diesem beigemengt wird. Die Schnellbegrüner sollen nicht dauerhaft auf der Fläche verbleiben und müssen deshalb vor der Samenreife durch einen Schröpfschnitt geschnitten werden. Meist handelt es sich um Kulturformen, z. B. Roggentrespe (Bromus secalinus), Kresse (Lepdium sativum) u.a. |
Ursprungsgebiete | „Ursprungsgebiet“ ist die räumliche Einheit für gebietseigenes Saatgut/ autochthones Saatgut/ Regiosaatgut. Die 22 Ursprungsgebiete der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV 2011, 2020) entsprechen den 22 Herkunftsregionen. Innerhalb eines bestimmten Ursprungsgebietes gewonnenes Saatgut darf nur innerhalb dieses Ursprungsgebietes ausgebracht werden, wenn die natürliche Verbreitung der Arten berücksichtigt wird. |
Vorkommensgebiete | „Vorkommensgebiet“ bezeichnet lt. §40 (4) des Bundesnaturschutzgesetz die jeweilige Region, innerhalb derer das Ausbringen von gebietseigenem Saatgut und von Gehölzen (siehe auch §54 BNatschG) genehmigungsfrei bleibt. Das Bundesumweltministerium (BMU) hat den Ländern empfohlen, die o.g. Gebietseinteilung von 22 Ursprungsgebieten für gebietseigenes Saatgut krautiger Arten entsprechend der Erhaltungsmischung zu übernehmen (https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/artenschutz/nationaler-artenschutz/regionale-gehoelze/, Stand: Februar 2023). Bezogen auf Regiosaatgut können die Vorkommensgebiete laut §40 BNatschG den 22 Ursprungsgebieten aus der ErMiV gleichgesetzt werden. |
VWW |
(Verband deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e. V.) Der VWW ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten, der im Juli 2005 gegründet wurde. Im Kern seiner Aktivitäten steht die Idee, aus regionalem Saatgut von naturnahen Wildstandorten Pflanzen für naturschutzgerechte Begrünungen zu produzieren. |
Zertifizierung | Im Genehmigungsverfahren nach der Erhaltungmischungverordnung ist man als Inverkehrbringer (VerkäuferIn) auch zertifizierungspflichtig. Derzeit existieren zwei verschiedene private Zertifizierungssysteme für gebietseigenes Saatgut, das System VWW-REGIOSAATEN des Verbandes deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e.V. unter ABCert, sowie das System RegioZert® des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter. |
Zuchtformen oder Kulturformen | Pflanzen, deren evolutionäre Entwicklung durch Menschenhand (anthropogen) züchterisch beeinflusst wurde. |
Wiesendrusch |
Beim Wiesendrusch wird eine artenreiche Wiese direkt auf dem Halm gedroschen oder zunächst gemäht und der Schwad durchgedroschen. Die Artzusammensetzung und die Menge der gewonnenen Samen werden dabei von der Schnitttiefe und dem Erntezeitpunkt bestimmt. Das gewonnene Material wird meist getrocknet und eingelagert, um es später zeitunabhängig auf die Empfängerfläche wieder auszubringen. Je mehr unterschiedliche Wiesen mit unterschiedlichen Schnittzeitpunkten und verschiedenen reifen Samen desselben Wiesentypus dabei vermischt werden, um so artenreicher und „vollständiger“ kann sich die neue Wiese entwickeln. |
Mahdgutübertragung |
Von einer Spenderfläche wird das Mahdgut frisch aufgenommen und ohne Zwischenlagerung auf eine Empfängerfläche aufgebracht. |
Heumulch |
Das auf der Spenderfläche zu Heu getrockente Mähgut wir meist zwischengelagert und bei Maßnahmeumsetzung als samenreiche Mulchdecke ausgebracht. |
Heublumen |
Wohl die älteste Methode zur An- und Übersaat von Wiesen: Zusammenfegen des samenreichen Feinmaterials, das bei der losen Lagerung von Heu im Heulager ausfällt oder auf Ballenpressen und Mähgeräten anfällt. |
Ausgebürstete Samen |
Das Ausbürsten von Samen erfolgt mit Spezialgeräten und verschiedenen Bürstenmaschinen auf der stehenden Wiese oder Magerrasen. Es gibt zahlreiche Bürstengeräte auf dem Markt mit und ohne Antrieb bzw. als Anbaugeräte. |
Sodenübertragung oder Vegetationsbodenübertrag (Versetzung oder Schüttung) |
Bei der Sodenversetzung werden auf der Spenderfläche Vegetationsplatten oder -matten entnommen und auf einer vegetationsfreien Fläche wieder ausgebracht. Diese Vorgehensweise ist teuer und oft zu aufwändig. Bei der Sodenschüttung wird der Oberboden mit Vegetation und Wurzelhorizont bestehender Pflanzengesellschaften abgeschoben, auf der neuen Fläche „ausgeschüttet“, verteilt und ggf. angewalzt. Vom Herbst bis zeitigen Frühjahr durchgeführt, ist das Verfahren sehr erfolgreich und kostengünstig. Selbst Orchideenvorkommen können so teils umgesiedelt werden. Ein Teil der Pflanzen wächst an und entwickelt sich wieder zu schönen Vegetationsbeständen mit voller Artengarnitur. Positive Beispiele liegen von bodensauren Magerrasen, Sandrasen, basenreichen Halbtrockenrasen und Wiesenknopf-Wiesen vor. |
Regionales Saatgut aus den Ursprungsgebieten Oberrhein (UG 9), Schwarzwald (UG 10), Schwäbische Alb (UG 13)
Ulrike Stephan (Diplom-Biologin)
Im Westengarten 12
79241 Ihringen
Im Kaiserstuhl nahe Freiburg im Breisgau.
Tel.: 07668 951440
Fax: 07668 951460
Mail: info@wiesendruschsaat.de